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   LSG Niedersachsen-Bremen, 26.03.2015 - L 14 U 108/13   

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https://dejure.org/2015,102492
LSG Niedersachsen-Bremen, 26.03.2015 - L 14 U 108/13 (https://dejure.org/2015,102492)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 26.03.2015 - L 14 U 108/13 (https://dejure.org/2015,102492)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 26. März 2015 - L 14 U 108/13 (https://dejure.org/2015,102492)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 02.04.2009 - B 2 U 30/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl Nr 3101 -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.03.2015 - L 14 U 108/13
    Die Übertragungsgefahr wird durch den Übertragungsmodus der jeweiligen Infektionskrankheit sowie die vom Versicherten nach Art, Häufigkeit und Dauer ausgeübten gefährdenden Verrichtungen bestimmt (BSG, Urteil vom 2. April 2009 - Az.: B 2 U 30/07 R - zitiert nach juris).
  • BSG, 02.04.2009 - B 2 U 9/08 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl Nr 2103 -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.03.2015 - L 14 U 108/13
    Dass die berufsbedingte Erkrankung ggf. den Leistungsfall auslösende Folgen nach sich zieht (haftungsausfüllende Kausalität), ist keine Bedingung für die Feststellung einer Listen-BK (Bundessozialgericht - BSG -, Urteil vom 2. April 2009 - Az.: B 2 U 9/08 R - zitiert nach juris).
  • BSG, 02.04.2009 - B 2 U 33/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl Nr 3101 -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.03.2015 - L 14 U 108/13
    Für die nach der Theorie der wesentlichen Bedingung zu beurteilenden Ursachenzusammenhänge genügt die hinreichende Wahrscheinlichkeit, nicht allerdings die bloße Möglichkeit (BSG, Urteil vom 2. April 2009 - Az.: B 2 U 33/07 R - Rn. 11 m.w.N., zitiert nach juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.12.2009 - L 14 U 168/06
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.03.2015 - L 14 U 108/13
    Für die Anerkennung einer BK-Nr. 3101 ist nach der Rechtsprechung des BSG (a.a.O.), der sich der Senat bereits angeschlossen hat (Beschluss vom 15. Dezember 2009 - Az.: L 14 U 168/06), der Nachweis einer berufsbedingten besonderen, über das normale Maß hinausgehenden Ansteckungsgefahr erforderlich; diese besondere Infektionsgefahr ist nicht Bestandteil eines Ursachenzusammenhanges zwischen versicherter Tätigkeit und Infektionskrankheit, sondern sie ersetzt als eigenständiges Tatbestandsmerkmal die Einwirkungen und ist mit dem weiteren Tatbestandsmerkmal "Verrichtung einer versicherten Tätigkeit" durch einen wesentlichen Kausalzusammenhang, hingegen mit der "Erkrankung" nur durch die Möglichkeit eines Kausalzusammenhangs verbunden (BSG, a. a. O., Rn. 19 des juris-Umbruchs - kritisch hierzu Kunze, "Neue Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zur Berufskrankheit 3101 - "Infektionskrankheiten" in VSSR 4/2010, Seite 283, 296 ff.).
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